- Bürger & Rathaus
- Bürgerservice
- Standesamt
- Politik vor Ort
- Finanzen & Steuern
- Einwohnerstatistik
- Amtsblatt
- Schiedsamt
- Gleichstellung
- Info-Broschüre Trier-Land
- 115 - Ihre Behördennummer
- Online-Dienste
- Klimaschutz
- Satzungen
- Bundestagswahl 2025
- Landtagswahl 2026
- Landtagswahl_Ergebnisse_2026
- Wahlinfos Buergermeister 2026
- BuergermeisterWahlErgebnisse2026
- BuergermeisterWahlSTICHWAHL2026
- Leben & Wohnen
- Ortsgemeinden
- Wasser & Abwasser
- Bauen & Wirtschaft
- Kultur & Freizeit
Feuerbakterium Xylella fastidiosa: Pufferzonen an der deutsch-luxemburgischen Grenze eingerichtet
Mitte Oktober 2026 wurde das sogenannte Feuerbakterium an mehreren Stellen im Raum Grevenmacher und Mertert in Luxemburg nachgewiesen. Um eine Ausbreitung nach Deutschland zu verhindern, hat die ADD mit Allgemeinverfügung vom 21. Oktober 2026 auf rheinland-pfälzischer Seite entsprechende Pufferzonen festgelegt.
Das Bakterium kann zahlreiche Pflanzenarten befallen, darunter Weinreben, Obstbäume und Zierpflanzen. Es wird vor allem durch bestimmte saugende Insekten wie Zikaden übertragen. Bei befallenen Pflanzen kann es die Wasser- und Nährstoffversorgung beeinträchtigen und im schlimmsten Fall zum Absterben führen.
Was bedeutet das für die betroffenen Gebiete?
In den ausgewiesenen Pufferzonen dürfen bestimmte Pflanzenarten grundsätzlich nicht aus dem Gebiet herausgebracht werden. Dazu zählen unter anderem Weinreben, Ahorn, Kirschlorbeer, Obstgehölze und verschiedene Zierpflanzen. Ausnahmen können bei der ADD beantragt werden.
Die genauen Grenzen der Pufferzonen sowie die vollständige Liste der betroffenen Pflanzenarten sind in den Anlagen zur Allgemeinverfügung aufgeführt.
Weitere Pflanzenschutzmaßnahmen, insbesondere zur Bekämpfung der übertragenden Insekten, können im Laufe des Jahres 2027 hinzukommen.
Vorsorgemaßnahme zum Schutz der Pflanzenbestände
Die Befallszonen befinden sich nach Angaben der ADD vollständig in Luxemburg. Die auf deutscher Seite eingerichteten Pufferzonen dienen dazu, eine Einschleppung und weitere Ausbreitung des Bakteriums zu verhindern. Insbesondere Weinbau, Obstbau und Baumbestände sollen dadurch geschützt werden.
Weitere Informationen einschließlich der Gebietskarte und der Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite der ADD Rheinland-Pfalz erhältlich:
https://add.rlp.de/themen/landwirtschaft-und-weinbau/pflanzenschutz/xylella-fastidiosa
