Haushalt

Der Haushalt der Verbandsgemeinde Trier-Land

Der Haushalt gehört zu den wichtigsten Planungsinstrumenten der Verbandsgemeinde. Gemäß § 95 Abs. 1 GemO ist der Haushalt regelmäßig aufzustellen und gilt für einen bestimmten Zeitraum. Dieser beträgt in der Regel ein Jahr. Die Verbandsgemeinde hat allerdings von der gesetzlichen Möglichkeit Gebrauch gemacht, einen Doppelhaushalt für den Zeitraum von zwei Jahren aufzustellen. Der Haushalt ist sytematisch gegliedert nach dem Produktrahmen- und Kontenrahmenplan.

Der Haushalt entfaltet Bindungswirkung nach außen wie nach innen.  Gegenüber dem Bürger hat er normsetzenden Charakter, indem die Stuersätze für das Haushaltsjahr festgesetzt werden (§ 95 Abs. 2 Nr. 3 GemO). Für die Verwaltung ist der Haushalt in der Form bindend, als dass Aufgaben und Maßnahmen nur nach den im Haushalt getroffenen Festsetzungen durchgeführt werden können (§ 96 Abs. 2 un3 Gemo). Aufträge dürfen nur im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel erteilt werden.