Steuern & Beiträge

Kommunale Abgaben

Um ihre Aufgaben erfüllen zu können, erheben die Gemeinden Abgaben, sprich: Steuern, Gebühren, Beiträge und Entgelte, nach den gesetzlichen Vorschriften. So fließen etwa die Grundsteuer A und B, die einmaligen und wiedergekehrende Straßenbeiträge, die Gewerbesteuer, die Hundesteuer und der Gemeindeanteil an Einkommens- und Umsatzsteuer und weitere dem Haushalt der jeweiligen Ortsgemeinde zu.

Zur Erfüllung der ihr übertragenen Aufgaben steht der Verbandsgemeinde  nach § 72 GemO das Recht zu, eine Umlage von den Ortsgemeinden zu erheben, soweit die eigenen Finanzmittel dazu nicht ausreichen. Aktuell liegt der Hebesatz der Verbandsgemeinde Trier-Land bei 40 v.H.

Die Verbandsgemeinde erzielt "eigene Finanzmittel" u.a. durch das Erheben von Gebühren und Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz etwa im Bereich des Abwasserwerks Trier-Land für die Abwasserentsorgung. Die entsprechende Satzung finden Sie unter dem Punkt "Satzungen".

Weiter erhält sie Bundes- und Landeszuweisungen, Fördermittel oder nimmt im äußersten Fall einen Investitionskredit auf.

Nach § 95 Abs. 1 u. 2 hat die Verbandsgemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen, die u.a. die Festsetzung des Haushaltsplans enthält. Siehe dazu den Punkt  "Haushalt".

Geldrollen und Münzen