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OZG-Umsetzung
Wohnberechtigungsschein jetzt auch online beantragen
Mit einem Wohnberechtigungsschein wird nachgewiesen, dass die Voraussetzungen für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) erfüllt sind. Der WBS ist in der Regel ein Jahr gültig. Ein Anspruch auf die Vermittlung einer entsprechenden Wohnung entsteht dadurch nicht.
Über den neuen Online-Dienst können Antragstellerinnen und Antragsteller ihre Angaben digital erfassen, erforderliche Nachweise hochladen und den Antrag direkt an die Verwaltung übermitteln. Zur Anmeldung und Identifizierung kann die BundID genutzt werden. Alternativ können die erforderlichen Angaben auch direkt im Online-Antrag eingegeben werden.
Damit kann der Antrag unabhängig von den Öffnungszeiten und bequem von zu Hause aus gestellt werden.
Den Online-Dienst „Wohnberechtigungsschein“ finden Sie bei unseren Online-Diensten im Themenbereich „Wohnen in der VG Trier-Land“.
Bei Fragen zum Antrag stehen die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land selbstverständlich weiterhin als Ansprechpartner zur Verfügung.
