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Meldewesen
Informationsschreiben der Bundeswehr an Jugendliche
Nach § 58c Soldatengesetz übermitteln die Meldebehörden jährlich bestimmte Meldedaten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Kalenderjahr volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr. Übermittelt werden:
- Familienname
- Vornamen
- aktuelle Anschrift
Die Daten dürfen ausschließlich dazu verwendet werden, Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften zu versenden. Eine anderweitige Nutzung ist gesetzlich nicht zulässig. Die Daten sind spätestens ein Jahr nach ihrer Übermittlung zu löschen.
Bis zum 31. Dezember 2025 bestand die Möglichkeit, dieser Datenübermittlung zu widersprechen. Mit Inkrafttreten des Wehrdienst-Modernisierungsgesetzes zum 1. Januar 2026 ist dieses Widerspruchsrecht entfallen. Bereits eingetragene Widersprüche haben seit diesem Zeitpunkt keine Wirkung mehr. Die Datenübermittlung erfolgt nun auf Grundlage der geänderten gesetzlichen Bestimmungen automatisiert. Eine Widerspruchsmöglichkeit besteht für diese Datenübermittlung derzeit nicht.
Für Rückfragen zu den versandten Informationsschreiben wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr.
