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Bundeswehrübung im Raum der VG Trier-Land
Ein Teil der Übung findet zeitgleich auch im Gebiet der Verbandsgemeinde Trier-Land statt. Da es sich teilweise um eine sogenannte freilaufende Übung handelt, bewegen sich die eingesetzten Kräfte nicht ausschließlich auf Standort- oder Truppenübungsplätzen, sondern auch im öffentlichen Raum.
Die Soldatinnen und Soldaten führen Waffen mit sich. Im Rahmen der Übung kann es vereinzelt zu Schussgeräuschen durch den Einsatz von Platzpatronen (Manövermunition) kommen.
Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, dass kein Anlass zur Beunruhigung besteht.
Zudem weist die Bundeswehr darauf hin, dass das Filmen, Fotografieren oder sonstige Dokumentieren militärischer Vorgänge unter Umständen den Tatbestand des § 109g Strafgesetzbuch erfüllen kann.
In solchen Fällen sei mit einer angemessenen Reaktion der eingesetzten Sicherungskräfte zu rechnen, so die Mitteilung.
