Hochwasser - Informationen zur Aufbauhilfe


Aufbauhilfe RLP 2021  Hausrat von Privathaushalten
Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person,
für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

Beratung Aufbauhilfe Hausrat: 06131 6172 - 1900

Aufbauhilfe RLP 2021 für Private, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Privathaushalte, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen, sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts können seit dem 27. September 2021 bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder Kosten für den Wiederaufbau geltend machen. Erstattet werden bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 Prozent erfolgen.

Vereinen, Stiftungen, anerkannten Religionsgemeinschaften und anderen Einrichtungen werden
die Kosten der Reparatur von wesentlichen, funktionsbezogenen Einrichtungsgegenständen erstattet, sofern das nicht teurer ist als die Neubeschaffung der Wert der Sachen bei Schadeneinritt. Bei der dann notwendigen Neubeschaffung („neu für alt“) werden in der Regel 30 Prozent abgezogen. Bei Mietausfällen bzw. der Verringerung von Mieteinahmen privater Vermieter, die unmittelbar durch das Schadensereignis eingetreten sind, können Einkommenseinbußen geltend gemacht werden.

Kontakt:
Für Private, Vereine, Stiftungen und andere Einrichtungen sowie Religionsgemeinschaften in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

Beratung Aufbauhilfe: 06131 6172 - 1444
Beratung Aufbauhilfe: 06131 6172 - 1500

Folgender Link dient zur Antragstellung sowohl für Hausrat als auch Gebäude.
Kontaktformular: https://isb.rlp.de/service/beratung/kontakt-aufbauhilfe.html

Aufbauhilfe RLP 2021 für Unternehmen und Freie Berufe
Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe können ab dem 27. September bei durch die Flut entstandenen Schäden Mittel für Reparaturkosten oder den wirtschaftlichen Wert geltend machen. Außerdem werden Einkommenseinbußen bis zu sechs Monaten kompensiert. Darüber hinaus können die Kosten für die Gutachtenerstellung sowie in zwingenden Fällen die Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen (wie etwa für die Sicherung von Gebäuden) geltend gemacht werden. Erstattet werden im Regelfall 80 % der Kosten, in Härtefällen kann eine Förderung von bis zu 100 %erfolgen. 

Betriebe wie auch Selbstständige und Angehörige Freier Berufe können sich für eine Erstberatung zur Antragstellung an folgende Ansprechpartner wenden:

IHK Trier                   E-Mail: fluthilfe@trier.ihk.de              Telefon: 0651 9777-590  
HWK Trier                 E-Mail: fluthilfe@hwk-trier.de            Telefon: 0651 207-161 

Fluthilfe für Landwirtschafts-, Weinbau- und Fischereiunternehmen
Mit Hochdruck wird am Hilfsprogramm für die flutgeschädigten Unternehmen der Landwirtschaft, des Weinbaus und der Fischwirtschaft mit Gebäuden und baulichen Anlagen in Rheinland-Pfalz gearbeitet. Ziel ist es, dass Betroffene unbürokratisch und schnell Unterstützung beim Wideraufbau ihres Betriebes erhalten. Anträge können seit dem 27. September 2021 beim DLR Mosel gestellt werden.

Antragsformular, Merkblatt und FAQ-Liste:
https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Fluthilfe

Zusätzliche Info für Finanzhilfen für geschädigte Flächen
Betroffene, die Finanzhilfen für geschädigte Flächen beantragen möchten, können sich hierfür an
die zuständige Kreisverwaltung wenden.

Anträge und weitere Informationen hierzu werden auf den Homepages der Kreisverwaltungen Ahrweiler, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg und Vulkaneifel bereitgestellt. Anträge können seit dem 27.09.2021 gestellt werden.

https://www.dlr.rlp.de/Foerderung/Foerderprogramme/Fluthilfe

Hinweis für Flutopfer aus der Verbandsgemeinde Trier-Land:
Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land kann Sie bei der Stellung der Anträge unterstützen und begleiten. Vereinbaren Sie hierfür einen Termin unter der Ruf-Nummer 0651/9798 – 299.

Ergänzende Links:
wiederaufbau.rlp.de
hochwasser-ahr.rlp.de/presse