Aufgaben einer Verbandsgemeinde

Aufgaben einer Verbandsgemeinde

In § 67 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz (GemO) ist festgelegt, welche Selbstverwaltungsaufgaben eine Verbandsgemeinde wahrnimmt

Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung

  • die ihr nach dem Schulgesetzen übertragenen Aufgaben (in Trier-Land = Grundschulen)
  • den Brandschutz und die technische Hilfe
  • den Bau und die Unterhaltung von zentralen Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen
  • den Bau und die Unterhaltung überörtlicher Sozialeinrichtungen…, soweit nicht freie gemeinnützige Träger solche errichten
  • die Wasserversorgung
  • die Abwasserbeseitigung
  • den Ausbau und die Unterhaltung Gewässer dritter Ordnung
  • die Flächennutzungsplanung (wobei die endgültige Entscheidung darüber der Zustimmung der Ortsgemeinden bedarf)

Auftragsangelegenheiten als staatliche Aufgaben

  • Meldewesen, Pässe und Personalausweise
  • Sraßenverkehrsrecht
  • Gewerbe- und Gaststättenrecht
  • Standesamtswesen

Der Verbandsgemeinde obliegen im eigenen Namen

  • die Erfüllung der den Ortsgemeinden übertragenen staatlichen Aufgaben nach § 2 Abs. 2 der Gemeindeordnung, soweit nichts anderes ausdrücklich bestimmt ist.
  • der Vollzug des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten

Zudem kann die Verbandsgemeinde Aufgaben der Wirtschaftsförderung und des Tourismusförderung übernehmen, soweit sie von überörtlicher Bedeutung sind.

Die Kasse der Verbandsgemeinde bildet mit den Kassen der Ortsgemeinden eine einheitliche Kasse. Kassenkredite können nur von der Verbandsgemeinde aufgenommen werden.