Vereine

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Die Landesregierung verlängert das Soforthilfeprogramm „Schutzschild für Vereine in Not“ und stellt insgesamt
10 Millionen Euro für das Jahr 2022 zur Verfügung.

 „Vereine sind ein wichtiger Bestandteil unserer Zivilgesellschaft. Sie sind unverzichtbar für ein lebendiges Gemeinwesen und den gesellschaftlichen Zusammenhalt", so Ministerpräsidentin Malu Dreyer.

Angesichts der aktuellen Corona-Lage ist absehbar, dass Vereine auch in 2022 vor finanziellen Problemen stehen
werden. Antragsberechtigt für das Soforthilfeprogramm sind gemeinnützige und andere steuerbegünstigte Vereine, die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben und die infolge der Pandemie einer akuten Existenzbedrohung ausgesetzt sind. Soforthilfen können beantragt werden unter anderem für Miet- und Pachtkosten, Betriebskosten, notwendige und unabwendbare Instandhaltungen, laufende Kredite und Darlehen oder vertraglich gebundene Honorare.

Besonders wichtig: Vereine, die bereits in den Jahren 2020 und 2021 Soforthilfen aus dem Programm erhalten haben, können auch 2022 bis zu 12.000 Euro über den Schutzschild beantragen, wenn Liquiditätsengpässe weiterhin bestehen. Weitere Informationen zum Soforthilfeprogramm und zur Initiative des Landes Rheinland-Pfalz  in Bezug auf Vereine und Ehrenamt finden sich unter www.wir-tun-was.de. Hier gibt es auch regelmäßige Hinweise zu Veranstaltungen und Fortbildungen