- Bürger & Rathaus
- Bürgerservice
- Standesamt
- Politik vor Ort
- Finanzen & Steuern
- Einwohnerstatistik
- Amtsblatt
- Schiedsamt
- Gleichstellung
- Info-Broschüre Trier-Land
- 115 - Ihre Behördennummer
- Online-Dienste
- Klimaschutz
- Satzungen
- Bundestagswahl 2025
- Landtagswahl 2026
- Landtagswahl_Ergebnisse_2026
- Wahlinfos Buergermeister 2026
- BuergermeisterWahlErgebnisse2026
- BuergermeisterWahlSTICHWAHL2026
- Leben & Wohnen
- Ortsgemeinden
- Wasser & Abwasser
- Bauen & Wirtschaft
- Kultur & Freizeit
Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Trier-LandSie wohnen in Rheinland-Pfalz und benötigen einen Parkausweis für schwerbehinderte Menschen?
Schwerbehinderte Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung (Merkzeichen "aG") oder blinde Menschen (Merkzeichen "Bl") können einen blauen EU-Parkausweis beantragen.
Besondere Gruppen von schwerbehinderten Menschen können einen gelben oder orangenen Parkausweis (weniger weitreichend) beantragen. Der gelbe Parkausweis ist gültig in Rheinland-Pfalz, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein.
Der orangene Parkausweis ist gültig in gesamt Deutschland.Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Vorlage des Schwerbehindertenausweises im Original oder eine Kopie Ihres gültigen Schwerbehindertenausweises
- ein aktuelles Lichtbild bei Antragstellung des blauen EU-Parkausweises
-
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Die Erteilung einer Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung ist im Allgemeinen gebührenfrei.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
keine
Rechtsgrundlage