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Eigentumswechsel von Grundstücken (Bereich Wasser & Abwasser)
Leistungsbeschreibung
Wichtiger Hinweis:
Der Eigentumswechsel vollzieht sich rechtlich erst mit der Eintragung im Grundbuch. Bis zu diesem Zeitpunkt bleiben die bisher im Grundbuch eingetragenen Eigentümer Gebühren- bzw. Beitragsschuldner (gemäß den zur Zeit gültigen Entgeltsatzungen Wasser und Abwasser).
Um eine Fortführung der Veranlagung auf den neuen Eigentümer vornehmen zu können, benötigen wir von Ihnen eine Mitteilung über die erfolgte Grundbuchumschreibung, da der Verwaltung hierzu keine automatisierten Informationen zur Verfügung stehen. Hierbei handelt es sich nicht um eine evtl. Auflassung oder Eigentumsvormerkung.
Die verbrauchsabhängigen Gebühren werden unabhängig von der Eintragung im Grundbuch auf Grundlage des bei der Übergabe festgestellten Wasserzählerstandes abgerechnet.Anträge / Formulare
Den Antrag können Sie direkt hier online einreichen: