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Angeln an den Grenzgewässern Mosel, Sauer, Our
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
- Leistungsbeschreibung- Für das Angeln in den deutschen und luxemburgischen Grenzgewässern der Mosel, Sauer und Our benötigen Sie ab dem 14. Lebensjahr einen gültigen Fischereierlaubnisschein. Ein staatlicher Fischereischein ist nicht erforderlich. 
- VerfahrensablaufSpezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Trier-Land- Die Beantragung erfolgt persönlich. Die Dokumente werden Ihnen sofort ausgestellt. Die Bezahlung findet vor Ort statt. Bearbeitungsdauer - unverzüglich. Die Beantragung kann mit Vorlage einer Vollmacht auch durch einen Dritten beantragt werden. 
- Welche Gebühren fallen an?- Für Mosel, Sauer und Our: - Jahres ufer schein: 15,00 Euro
- Monats ufer schein: 10,00 Euro
- Wochen ufer schein: 5,00 Euro
 
 nur für Mosel und Sauer (zusätzlich):- Jahres nachen schein: 40,00 Euro
- Monats nachen schein: 25,00 Euro
- Wochen nachen schein: 10,00 Euro
 
- Bearbeitungsdauer- Bei einer persönlichen Antragstellung erfolgt die Bearbeitung unverzüglich. Bei einer schriftlichen Antragstellung kann die Bearbeitungsdauer einige Tage mehr in Anspruch nehmen. 
- Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Der Fischereierlaubnisschein wird erteilt in Rheinland-Pfalz durch die Verbandsgemeindeverwaltungen Arzfeld, Konz, Südeifel und Trier-Land.