Grundsteuer

Änderungen am Grundbesitz müssen gemeldet werden

Beispiele für anzeigepflichtige Änderungen:

  • erstmalige Bebauung
  • Anbau, Umbau, Kernsanierung oder Abriss
  • Erweiterung von Wohn- oder Nutzflächen
  • Umwandlung von Geschäfts- in Wohnräume
  • Änderung der Nutzungsart (z. B. Ackerland wird zu Bauland)

Hinweis: Änderungen der Eigentumsverhältnisse (z. B. durch Verkauf) müssen nicht gemeldet werden – diese werden automatisch durch das Grundbuchamt übermittelt.


🗓️ Fristen für die Änderungsanzeige:

Jahr der ÄnderungAbgabefrist beim Finanzamt
2022–2023bis 31.12.2024
2024bis 31.03.2025
ab 2025bis 31.03. des Folgejahres

Als Hilfestellung steht auf der Internetseite des Landesamts für Steuern eine entsprechende Klickanleitung für die Erstellung einer Feststellungserklärung zur Verfügung:
https://lfst.rlp.de/information/grund-und-boden/grundsteuerreform