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Weiterführende Schulen
Beschlussvorschlag mit Sprengkraft
In der Konsequenz bedeuten die Pläne der Stadt Trier, dass Kinder aus dem Landkreis nur im Rahmen freier Rest-Plätze Aufnahme in einem der Trierer Gymnasium fänden. Ausnahmen gelten für „Spezialklassen“ wie die Sportklasse am MPG, die Hochbegabtenklassen am AVG, der altsprachige Zweig des FWG, französisch bilingual mit dem Ziel des deutsch-französischen Abiturs am HGT sowie das G 8 Gymnasium Friedrich Spee.
Im Schuljahr 2025/2026 waren 32 Kinder in den „Spezialklassen“ angemeldet und 106 Kinder in den „Regelklassen“, von diesen kamen 70 Kinder aus dem näheren Umland ohne zumutbares Gymnasium in der Nähe und 36 aus dem Umland mit zumutbarem Gymnasium in der Nähe. Hätte die Regelung bereits gegolten, wären die 106 Kinder in den „Regelklassen“ nur im Rahmen der freien Plätze aufgenommen worden. Für das Schuljahr 2026/2027 stehen unter diesen Voraussetzungen laut Bedarfsplanung noch 31 Plätze für „einpendelnde“ Schülerinnen und Schüler zur Verfügung.
Die SPD-Fraktion griff dieses Thema in einem Antrag zur jüngsten Sitzung des Verbandsgemeinderates Trier-Land auf. Anlass ist die Befürchtung, dass Schülerinnen und Schüler aus der Verbandsgemeinde Trier-Land von der Entscheidung der Stadt Trier in besonderem Maße benachteiligt sein könnten, da die Verbandsgemeinde Trier-Land selbst über keine weiterführende Schule verfügt. Bereits jetzt sei die Suche nach einer wohnortnahen Schule für Kinder und Eltern problematisch. Unter anderem verweist der Antrag auf bereits vor Jahren mit dem damaligen Landrat Schartz geführten Gespräche, in denen es um adäquate Lösung für diese „Schulproblematik“ ging.
Der Verbandsgemeinderat Trier-Land fordert den Landkreis Trier-Saarburg auf, „kurzfristig eine zukunftssichere Perspektive für die Kinder und Eltern aus Trier-Land für einen gleichberechtigten Besuch an Trierer Schulen, insbesondere Gymnasien, zu schaffen. Dabei soll die grundsätzliche Wahlmöglichkeit der für das Kind geeigneten Schule im Rahmen der Aufnahmemöglichkeiten gem. §10 Abs.2 der Übergreifenden Schulordnung zu einer bestimmten Schule erhalten bleiben. Dies betrifft vor allem die Jahrgänge bis 2030.“
In einem weiteren Punkt wird der Landkreis Trier-Saarburg aufgefordert, „zeitnah eine weiterführende Schule wohnortnah in Trier-Land zu projektieren und umzusetzen.“
Auf Empfehlung des Schulträgerausschusses stimmte der Verbandsgemeinderat Trier-Land dem Antrag der SPD einstimmig zu.
Dazu Bürgermeister Holstein: „Der einstimmige Beschluss des VG-Rates Trier-Land ist ein starkes Zeichen an die Verantwortlichen im Landkreis und der Stadt. Ich kann dem Beschluss des Verbandsgemeinderates aus vollem Herzen zustimmen, denn das Problem fehlender wohnortnaher Plätze an weiterführenden Schulen begleitet uns in Trier-Land schon seit Jahren. Die aktuellen Planungen der Stadt Trier haben dieses brisante Thema wieder auf die Agenda gebracht. Für Trier-Land ist dies Anlass, erneut die Initiative zu ergreifen und mit den zuständigen Stellen an befriedigenden Lösungen zu arbeiten.“