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Amtliche Meldebestätigung Ausstellung
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Leistungsbeschreibung
Sie erhalten nach Ihrer An- oder Abmeldung bei der Meldebehörde eine schriftliche Bestätigung in Form einer amtlichen Meldebestätigung.
Die amtliche Meldebestätigung enthält Familienname, Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Einzugs- oder Auszugsdatum, Datum der An- oder Abmeldung, Anschrift und einen Hinweis darauf, ob es sich um eine alleinige Wohnung, Haupt- oder Nebenwohnung handelt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- ein Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass) als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben
Welche Gebühren fallen an?
Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Trier-LandFür die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay). Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten, zur Beantragung von Kindergeld. Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
- OZG_amtliche Meldebestätigung
Mit diesem Online-Service können Sie eine amtliche Meldebestätigung über Ihre eigenen Daten erhalten, sofern Sie in der Kommune mit einer Wohnung gemeldet sind. Die amtliche Meldebestätigung enthält nach § 18 Bundesmeldegesetz folgende Daten: 1. Familienname 2. frühere Namen 3. Vornamen 4. Doktorgrad 5. Ordensname, Künstlername 6. Geburtsdatum, Geburtsort, ggf. Geburtsstaat 7. Derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung Für die amtliche Meldebestätigung wird eine Gebühr von 6,50 Euro während der Online-Beantragung erhoben. (Aktzeptierte Zahlungsmittel: Giropay) Außerdem können Sie gebührenfrei eine Meldebescheinigung für soziale Zwecke beantragen (Nachweis muss hochgeladen werden). Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen - Zu Rentenzwecken bei gesetzlichen Renten (Meldebestätigungen bei deutschen oder ausländischen Betriebsrenten sind gebührenpflichtig) - Zur Beantragung von Kindergeld, Elterngeld und Bafög Von der zuständigen Meldebehörde erhält die betroffene Person die amtliche Meldebestätigung postalisch zugestellt.
- OZG_amtliche Meldebestätigung
Rechtsgrundlage
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An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an die Meldebehörde, heute zumeist eingegliedert im Bürgerbüro, Bürgeramt (früher allgemein bekannt unter Einwohnermeldeamt) Ihrer Gemeinde bzw. Stadt.