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Förderung privater Balkon-PV (Förderung durch den Landkreis Trier-Saarburg)

 

Ziel der Förderung:

  • Unterstützung des Ausbaus erneuerbarer Energien
  • Förderung der Teilhabe der Bevölkerung an der Energiewende
  • Finanziert aus Zuschüssen des Kommunalen Investitionsprogramms
  • Klimaschutz und Innovation (KIPKI) des Landes Rheinland-Pfalz

Fördergegenstand:

  • Neuerrichtung von Balkonkraftwerken, einschließlich aller notwendigen Komponenten (Photovoltaikmodule, Wechselrichter, Kabel, Halterungen).
  • Gilt nur für Neuanlagen, die ab dem 22.09.2025 angeschafft und installiert wurden

 Fördervoraussetzungen

  • Ausschließlich Privatpersonen aus dem Landkreis Trier-Saarburg
  • Mieter benötigen die Zustimmung des Vermieters, bei Eigentumswohnungen die Zustimmung der Eigentümergemeinschaft
  • Nutzung der Anlage im Gebiet des Landkreises


Förderhöhe und Einschränkungen:

  • Pauschale Förderung von 150 Euro pro Balkonkraftwerk
  • Maximale Zuschusshöhe entspricht den tatsächlichen Kosten (Bsp.: Kosten Balkonkraftwerk 100 Euro → Zuschuss auf 100 Euro reduziert)
  •  Keine Doppelförderung möglich → Förderungen auf Verbands- oder Ortsgemeindeebene haben Vorrang, Bsp.: VG Hermeskeil, (Datenaustausch DSGVO-konform)

Gewährung der Zuwendung und Verfahren:

  • Kein Rechtsanspruch auf Förderung
  • Antragsstellung rein Online über das Online-Portal des Landkreises (https://trier-saarburg.de/balkonkraftwerke/)
  • Antrag muss vollständige Unterlagen beinhalten (Rechnungen, Marktstammdatenregister, ggf. Zustimmung des Vermieters/Eigentümergemeinschaft)

Geltungsdauer und Änderungen:

  • Die Richtlinie trat am 22.09.2025 in Kraft und endet am 01.06.2026 bzw. bei vollständiger Ausschöpfung der Fördermittel.
  • Die Kreisverwaltung behält sich vor, die Richtlinie an neue Bedingungen anzupassen

Anträge und Bewilligung: