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E-Rechnung
Elektronische Rechnungen (E-Rechnung)
Zum 01.04.2025 wurde die ERechVORP (E-Rechnungsverordnung Rheinland-Pfalz) verbindlich.
Unternehmen in Rheinland-Pfalz, die öffentliche Aufträge oder Konzessionen erhalten, werden seit diesem Datum zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet. Gemäß §3 ERechVORP müssen ab diesem Zeitpunkt Rechnungen in elektronischer Form ausgestellt und über den zentralen E-Rechnungseingang RLP (ZRE) übermittelt werden. Hiermit unterstützen Sie die Automatisierung und Digitalisierung von Geschäftsprozessen in der Verwaltung.
Die Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land nimmt seit Jahren an dem zentralen Verfahren „E-Rechnungsportal Rheinland-Pfalz“, kurz ZRE teil. Über das E-Rechnungsportal können Sie elektronische Rechnungen an die Verbandsgemeindeverwaltung erfassen, die dann z.B. im Format xRechnung als xml-Datei weitergeleitet werden.
Diese zentrale Lösung soll die Bearbeitung und Verwaltung von Rechnungen optimieren und vereinfachen.
Für Rechnungssteller stehen hier sowie auf der Webseite des ZRE detaillierte Informationen zur Verfügung, um den Umstellungsprozess zu erleichtern.
Die E-Rechnungsdaten der Verbandsgemeinde Trier-Land
- Leitweg-ID: 072355007000-001-48
- Mailadresse des ZRE: ZRE-RLP@poststelle.rlp.de
Wer schon mit dem ZRE gearbeitet hat, sollte beachten, dass ab dem 01.07.2025 die Authentifizierung über das bisher verwendete Nutzerkonto RLP nicht mehr möglich sein wird. Nachfolger ist das ELSTER "Mein Unternehmenskonto". Sollten Sie noch kein ELSTER "Mein Unternehmenskonto" haben, können Sie sich hier registrieren:
https://www.elster.de/eportal/registrierung-auswahl
Anleitungen zur E-Rechnungsstellung
- Wie schicke ich eine E-Rechnung an die Verbandsgemeinde Trier-Land? Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Bildern
- Wie erzeuge ich mit dem ZRE-Portal eine E-Rechnung? - Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Bildern
- Meine Software kann E-Rechnungen im X-Rechnungsformat erzeugen. Was mache ich mit dieser Datei?
- xRechung, ZUGFeRD - Was ist was?
- Warum ist die Leitweg-ID so wichtig?
Für die korrekte Übermittlung einer elektronischen Rechnung über den ZRE ist die Angabe der Leitweg-ID zwingend erforderlich. Die spezifische Leitweg-ID stellt sicher, dass die Rechnung korrekt zugeordnet und verarbeitet werden kann. Ähnlich wie die Nummer auf einem Ausweis. - Ausnahmen: PDF-Formate?
Sollten Sie von der Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen ausgenommen sein, bleibt die Möglichkeit bestehen, Rechnungen als PDF-Dateien zu übermitteln. Diese können per E-Mail entweder direkt an die Sachbearbeiter oder an rechnung@trier-land.de geschickt werden.