Erläuterungen zur Preisanpassung der Gebühren und Beiträge ab 2023

 

Die Versorgung der Bürger mit Trink- und Brauchwasser sowie die Sammlung, Beförderung und Reinigung von Abwasser sind eine sehr energie-intensive Aufgabe. Insbesondere die Topographie der Verbandsgemeinde Trier-Land mit ihrem mittelgebirgsähnlichen Charakter (viele Täler und Höhen) macht es uns nicht gerade leicht, das Trinkwasser zum Kunden zu bringen.

Der größte Teil des Trinkwassers stammt derzeit aus dem Kylltal. Von der Gewinnungsanlage nahe der Burg Ramstein muss jeder Liter Wasser, den Sie in den Gebieten westlich der Kyll aus Ihrem Hausanschluss entnehmen, zunächst aus den Tiefbrunnen rund 330m hoch zum Hochbehälter Dackenheid (bei Butzweiler) gepumpt werden um von dort seine Reise über das Leitungsnetz, durch verschiedene Hochbehälter bis zu Ihrem Anschluss anzutreten.

Dieser Pumpvorgang, der in unserem östlichen Gewinnungsgebiet Zemmer-Mülchen ähnlich abläuft, erfordert eine sehr große Menge elektrischer Energie.

Die Kosten für den Bezug von elektrischem Strom sind in den vergangenen 12 Monaten erheblich angestiegen. Dies spiegelt sich unter anderem in einem stark gestiegenen Bezugspreis für das Trinkwasser wider.

Die Trinkwasserversorgung ist eine wichtige Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Damit jederzeit eine zuverlässige und unterbrechungsfreie Wasserversorgung gewährleistet werden kann, finden derzeit massive Investitionen in die Erhöhung der Versorgungssicherheit statt.

Die Landwerke Eifel (LWE) an denen der Zweckverband Wasserwerk Trier-Land beteiligt ist, errichten ein regionales Verbundsystem, mit dem die Wasserwerke der Eifel mit dem Netz in Trier-Land und dem der Stadt Trier verbunden werden. Dies sorgt für mehr Sicherheit, da wir künftig von zwei Seiten aus beliefert werden können.

Ihr Wasserwerk arbeitet, ebenso wie das Abwasserwerk, nach den Vorschriften der Gemeindeordnung (GemO) und der Gemeindehaushaltsverordnung (GemHVO) ohne Gewinnerzielungsabsicht.

Dennoch müssen die entstehenden Kosten durch Gebühren und Beiträge gedeckt werden, da sie sonst vom Einrichtungsträger  - hier der Verbandsgemeinde – zu tragen wären.

Die Erhöhung der Gebühren und Beiträge für den Bezug von Trink- und Brauchwasser war darum notwendig und leider alternativlos.

Wir haben uns entschieden, den Wasserpreis moderat anzupassen und dem wiederkehrenden Beitrag bei der Finanzierung der Mehrkosten eine stärkere Bedeutung zuzuordnen.

Da beim Wasserwerk ein hoher Anteil fixer Kosten wie z.B. Personalkosten, Kosten der Gebäudeunterhaltung, Abschreibungen etc. entsteht, der unabhängig von der verkauften Wassermenge immer anfällt, macht es Sinn, diese Fixkosten in der Konsequenz durch einen höheren fixen Anteil, durch den wiederkehrenden Beitrag zu decken.