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Satzungen
Satzungen der Verbandsgemeinde Trier-Land
Körperschaften wie die Verbandsgemeinde oder die Ortsgemeinden haben Satzungsbefugnis. Sie können im Rahmen ihrer Aufgaben und der Gesetze Satzungen erlassen, in denen sie alle Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung regeln können.
Satzung der Verbandsgemeinde Trier-Land über die Erhebung von Vergnügungssteuer
Satzung für die „Verbandsgemeindewerke Trier-Land AöR - Anstalt des öffentlichen Rechts der Verbandsgemeinde Trier-Land“ (VGW-TL AöR)
Satzung über die Erhebung von Entgelten für die öffentliche Abwasserbeseitigung - Entgeltsatzung Abwasserbeseitigung -