Kontakt Tel. 0049 (0)651-97 98-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) Verwaltung nur nach vorheriger Vereinbarung: | Versteigerung Fundsachen
Am
Dienstag, 19.02.2019 findet ab 17.00 Uhr auf dem Betriebsgelände des
technischen Dienstleistungszentrums (TDZ) der Verbandsgemeinde
Trier-Land, Bischofstraße 7, 54311 Trierweiler eine
Versteigerung von Fundsachen und sichergestellten Sachen im Sinne des § 983 Gemäß § 980 des Bürgerlichen Gesetzbuches werden die Empfangsberechtigten hiermit aufgefordert, ihre Rechte an den Sachen bis zum 19.02.2019, 12.00 Uhr bei der Verbandsgemeindeverwaltung Trier-Land, Fundbüro, Zimmer 104, Gartenfeldstraße 12, 54295 Trier, anzumelden. Zur Versteigerung gelangen folgende Sachen, die bis 31.07.2018 als Fundsachen abgegeben oder sichergestellt wurden: 1 Motorroller, 1 Pkw Anhänger Informationen zum Motorroller:
Mindestgebot: 500 € Versteigerungsbedingungen: Die Gegenstände werden im augenscheinlichen Zustand und unter Ausschluss der Gewährleistung versteigert. Hinsichtlich des Zustandes, der Funktionsfähigkeit und sonstiger Eigenschaften kann keine Aussage getroffen werden. Es gilt das bei der Versteigerung angegebene Mindestgebot. Geboten wird durch Zuruf. Erfolgt nach Aufruf des Mindestgebotes kein Gebot, kann der Leiter der Versteigerung ein anderes Mindestgebot festsetzen. Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein höheres Gebot abgegeben wird. Bestehen Zweifel über den Zuschlag oder will der Höchstbietende sein Angebot nicht gelten lassen, wird der betroffene Gegenstand erneut versteigert. Das Eigentum an dem ersteigerten Gegenstand wird Zug um Zug gegen Bezahlung und Übergabe des Gegenstandes übertragen. Die Ersteigerung der Artikel erfolgt gegen Barzahlung. Die Zahlung kann vollständig am Ort der Versteigerung geleistet werden. Nach Erteilung des Zuschlages ist sofort ein Zehntel des Gebotsbetrages, jedoch mindestens ein Betrag von 1.000 € fällig. Sofern
ein über 1.000 € hinaus gehender Gebotsbetrag nicht in voller Höhe geleistet
wird, ist der Restbetrag am auf die Versteigerung folgenden Montag bei der
Verbandsgemeindekasse, Fachbereich III im Dienstgebäude Gartenfeldstraße 12,
54295 Trier bis 12.00 Uhr einzuzahlen. Liegt der Gebotsbetrag unter 1.000 €,
ist die Zahlung sofort in voller Höhe am Ort der Versteigerung zu leisten. Die amtliche Verwahrung der Fahrzeuge endet mit der vollständigen Bezahlung des gebotenen Betrages. Das ersteigerte Fahrzeug ist vom Ersteigerer vom Betriebsgelände des TDZ abzuholen. Versand und Lieferung sind ausgeschlossen. Trier, 29.01.2019 Verbandsgemeinde Trier-Landgez. Wolfgang
Reiland
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