Kontakt Tel. 0049 (0)651-97 98-0 Öffnungszeiten Bürgerbüro (Einwohnermeldeamt) Verwaltung Sollten Sie außerhalb der Kernzeiten einen Termin benötigen, bitten wir um telefonische Vereinbarung. | Hinweis zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Ihnen wurden durch einen Versanddienstleister die Wahlbenachrichtigungen für die Landtagswahl am 14. März zugestellt. Wenn Sie an der Landtagswahl per Briefwahl teilnehmen wollen, haben Sie die Möglichkeit einen sogenannten Wahlschein (mit Briefwahlunterlagen) zu beantragen. Die Beantragung kann folgendermaßen erfolgen: 1. schriftlich - durch Ausfüllen des Antrages auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mittels formlosen Brief an die zuständige Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung, 2. online, über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code, 3. online, über die Website/Homepage der zuständigen Stadt- oder Verbandsgemeinde-verwaltung, 4. per Fax oder 5. durch einfache Email an die zuständige Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung. => Link zum beantragen der Wahlscheine, hier klicken Die Beantragung von Briefwahlunterlagen per Telefon ist nicht möglich! Bei der Beantragung
geben Sie bitte Ihren Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum, Sie haben auch die Möglichkeit - während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verbandsgemeindeverwaltung - die Briefwahlunterlagen persönlich zu beantragen. Dort können Sie dann ggf. unmittelbar vor Ort von Ihrem Wahlrecht Gebrauch machen! Aufgrund der aktuellen
Pandemiesituation empfehlen wir dringend eine telefonische Terminvereinbarung während
der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung unter 0651/9798-0. Die Verwaltung bittet
deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache beim Wahlamt abzusehen. Nutzen
Sie bitte die vielfältigen unter den Ziffern 1 – 5 aufgeführten Möglichkeiten
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadt-/Verbandsgemeindeverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus/Briefwahlbüro einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Gemeindeverwaltung eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Verwaltung oder am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr bei dem für den Wahlbrief zuständigen Wahlvorstand abgegeben werden. => Link zum beantragen der Wahlscheine, hier klicken |